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Akti­on Wür­de und Gerech­tig­keit – Wer wir sind und was wir machen

Am 4. Janu­ar 2019 haben Exper­ten und Enga­gier­te in Len­ge­rich (Westf.) den Ver­ein „Akti­on Wür­de und Gerech­tig­keit“ gegrün­det. Sie wol­len Arbeitsmigrant*innen aus Ost- und Süd­ost­eu­ro­pa in ihren Rech­ten stär­ken, um dazu bei­zu­tra­gen, dass ihre Inte­gra­ti­on und Teil­ha­be gelingt. Wür­de und Gerech­tig­keit wird Wanderarbeiter*innen in unse­rem Land oft vor­ent­hal­ten. Das „Deut­sche Insti­tut für Men­schen­rech­te“ stellt in sei­nem jüngs­ten Bericht (2018) für den Deut­schen Bun­des­tag zur Ent­wick­lung der Men­sch­rechts­si­tua­ti­on in Deutsch­land fest:

„Arbeitsmigrant*innen erle­ben hier trotz gesetz­li­cher Ände­run­gen und aus­ge­bau­ter Unter­stüt­zungs­struk­tur nach wie vor schwe­re Aus­beu­tung, bei­spiel­wei­se auf dem Bau, in der fleisch­ver­ar­bei­ten­den Indus­trie, der Pfle­ge oder Land­wirt­schaft. Das heißt, sie arbei­ten letzt­lich für zwei bis drei Euro die Stun­de, mit vie­len Über­stun­den und ohne sozia­le Absi­che­rung. Ein zen­tra­les Pro­blem: Sie kön­nen ihr Recht auf Lohn ganz häu­fig nicht durch­set­zen. Feh­len­de Sprach- und Rechts­kennt­nis, Abhän­gig­keit vom Arbeit­ge­ber, feh­len­de Beweis­mit­tel sowie ein erschwer­ter Zugang zu Bera­tung füh­ren zu einer struk­tu­rel­len Unter­le­gen­heit gegen­über den Arbeit­ge­bern, die durch bestehen­de ein­zel­ne recht­li­chen Instru­men­te nicht aus­ge­gli­chen wer­den kann. Es braucht ein effek­ti­ves Gesamt­kon­zept, mit dem der Staat sei­ne grund- und men­schen­recht­li­che Ver­pflich­tung umsetzt, betrof­fe­nen effek­ti­ven Zugang zum Recht zu gewäh­ren.“ (S. 38)

Das deut­sche Arbeits­recht geht davon aus, dass die Durch­set­zung von Arbeit­neh­mer­rech­ten Sache des Beschäf­tig­ten ist. Das ist lei­der weit weg von der Wirk­lich­keit, wie der o. g. Bericht belegt. Eine Unter­stüt­zung durch Betriebs­rä­te oder Gewerk­schaf­ten wird vor­aus­ge­setzt. Bei mobi­len Beschäf­tig­ten kommt die­se Unter­stüt­zung aber gar nicht zum Tra­gen. Betriebs­rä­te und Gewerk­schaf­ten sind für Werk­ver­trags- und Leih­ar­bei­ter nicht ver­tre­tungs­be­rech­tigt. Arbeits­mi­gran­ten in einem bestehen­den Arbeits­ver­hält­nis kön­nen ihre vor­ent­hal­te­nen Ansprü­che kaum gel­tend machen. Sie haben begrün­de­te Angst vor dem Job­ver­lust und vor den Kos­ten eines Rechts­streits. Die­se Situa­ti­on des Aus­ge­lie­fert­seins und die fak­ti­sche Unmög­lich­keit, Arbeit­neh­mer­rech­te durch­zu­set­zen, macht die Werk­ver­trags- und Leih­ar­beit so attrak­tiv für gewis­sen­lo­se Aus­beu­ter und Men­schen­händ­ler und so anfäl­lig für Aus­beu­tung z.B. in der Fleisch­in­dus­trie, auf dem Bau oder in der Logistik.

Der Zugang zum Recht ist auch in ande­ren Berei­chen nicht gewähr­leis­tet. Arbeitsmigrant*innen, die Opfer von Straf­ta­ten wur­den (Men­schen­han­del, Lohn­wu­cher, sexu­el­ler Miss­brauch, Kör­per­ver­let­zun­gen etc.), durch Arbeits- oder Ver­kehrs­un­fäl­le geschä­digt wur­den und/oder in finan­zi­el­le Not gera­ten, neh­men ihre Rech­te, die häu­fig nur auf Antrag gewährt wer­den, regel­mä­ßig nicht wahr. Die Unkennt­nis der Rechts­la­ge, die Sprach­bar­rie­re, Schwel­len­angst gegen­über Behör­den und feh­len­de Finanz­mit­tel für die Beauf­tra­gung von Rechts­an­wäl­ten sind hier­für ent­schei­dend. Arbeits­mi­gran­ten müs­sen wirk­sa­men Zugang zum Recht erhal­ten. Rechts­ver­let­zun­gen müs­sen ver­folgt und geahn­det wer­den. Die Wahr­neh­mung von Rech­ten darf nicht von der Sprach­kom­pe­tenz und den finan­zi­el­len Mit­teln der Opfer abhän­gen — dies ist ein Gebot der Men­schen­wür­de (Art. 1 Grundgesetz).

Der Ver­ein „Akti­on Wür­de und Gerech­tig­keit“ ist als gemein­nüt­zig aner­kannt und will durch ein Netz­werk von Juris­ten und juris­tisch geschul­ten Ehren­amt­li­chen den Rechts­weg für Arbeitsmigrant*innen leich­ter zugäng­lich machen. Das beginnt damit, dass Anträ­ge bei Gericht für Bera­tungs­hil­fe und Pro­zess­kos­ten­hil­fe über­setzt und Men­schen, die kein Deutsch spre­chen, bei der Antrag­stel­lung unter­stützt wer­den. Juris­ti­sche Bera­tung und Ver­tre­tung auch vor Gericht soll dadurch leich­ter zugäng­lich wer­den. Da in vie­len Bran­chen und fast über­all Bedarf besteht, will der Ver­ein auch über­re­gio­nal tätig wer­den. Wir wol­len die oft pre­kä­re und men­schen­un­wür­di­ge Lebens- und Arbeits­si­tua­ti­on von Arbeitsmigrant*innen sicht­bar machen (Öffent­lich­keits­ar­beit), um die­sen Men­schen ein (Arbeits-)Leben in Wür­de und Gerech­tig­keit zu ermög­li­chen sowie ihre Inte­gra­ti­on und jene ihrer Fami­li­en zu unter­stüt­zen. Sind Sie dabei?